Beschädigter Flugzeugreifen kann zu Entschädigungsanspruch führen

Obwohl sich eine Fluggesellschaft darauf berief, dass ein beschädigter Reifen einen“außergewöhnlichen Umstand“ darstellt, muss sie einem Fluggast 400 Euro für eine 14-stündige Verspätung bezahlen. Nach einem Urteil (Az.: 462 C 2065/17) folgte das Amtsgericht Hannover nicht der Argumentation der Airline, dass es sich um einen nicht beherrschbaren Umstand handelt, da nicht nachgewiesen werden konnte zu welchen Zeitpunkt der Reifen beschädigt wurde.  Sollte also Ihr Antrag auf Entschädigung in den letzten 3 Jahren wegen eines ähnlichen Vorfalles abgelehnt worden sein, wenden Sie sich an eines der Fluggast-Portale.

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