Flugrecht.de

In einem ersten Schritt überprüft www.flugrecht.de online, ob die Voraussetzungen für eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung überhaupt vorliegen. Sodann kümmert sich das Portal um die Durchsetzung des Anspruchs. Hat es dabei Erfolg, so leitet es die Entschädigung abzüglich einer Provision in Höhe von 20-30 % an den Fluggast weiter. Hat es dagegen keinen Erfolg, so fällt auch keine Provision an. Mit anderen Worten: die Vergütung ist für den Fluggast erfolgsabhängig. Die Erfolgsquote ist nach eigenen Angaben von www.flugrecht.de dabei hoch.

Der Vorteil des Portals für den Verbraucher liegt also darin, dass er sich nicht mehr selbst um die Durchsetzung seiner Rechte kümmern muss, und gleichzeitig nur im Erfolgsfall eine Provision zahlt. Allerdings wäre eine eigene Rechtsdurchsetzung zwar mühsam, wegen der vergleichsweise hohen Klarheit der EU-Fluggastrechteverordnung aber in vielen Fällen vielleicht möglich.

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Flugrecht.de ist ein renommiertes, deutsches Unternehmen mit Sitz in Potsdam und informiert auf seiner Webseite umfassend zu den Themen Fluggastrechte bei

  • Verspätungen
  • Überbuchungen
  • Annullierungen
  • verpassten Anschlussflügen
  • Betreuungsleistungen

Flugrecht.de kümmert sich um Ihre Ansprüche auf Entschädigung bei Verspätungen von regulären Flügen, Pauschalreisen, Dienstreisen und Umbuchungen.

Durch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 werden Fluggäste, die von einem Flughafen der europäischen Union starten, oder einen solchen zum Ziel haben, besonders geschützt. Insbesondere wenn der Flug annuliert wurde oder sich um eine gewisse Zeit verspätet, kann der Fluggast bis zu 600 € Entschädigung verlangen.

An weitere Bedingungen neben der Annulierung oder Verspätung – und dem Fehlen von höherer Gewalt – ist die Entschädigung nicht geknüpft; dies macht die EU-Fluggastrechteverordnung an sich sehr durchsetzungsfreundlich. Die Praxis zeigt aber, dass Fluggesellschaften, besonders wenn der Verbraucher ihnen allein gegenübertritt, selten ohne weiteres zur Zahlung bereit sind. Der Verbraucher muss die Entschädigung dann gerichtlich geltend machen, was viel Zeit und Nerven kosten kann. Dies in Verbindung mit der von den oft komplexen Umständen des konkreten Einzelfalls weitgehend abstrahierenden Ausgestaltung der EU-Fluggastrechteverordnung durch die Berechnung der Entschädigung auf der Grundlage der Verspätungszeit hat dazu geführt, dass sich Online-Portale auf die Durchsetzung dieser Rechte für den einzelnen Fluggast spezialisiert haben. Das Portal www.flugrecht.de ist eines davon.