15% Minderung des Reisepreises bei Verlegung des Abflugortes

Wegen der Verlegung des Abflugortes von Berlin nach Leipzig erhält eine Familie eine 15%ige Minderung des Tagesreisepreises. Das Amtsgericht in München stellte fest, dass der Abflugort ein wesentlicher Bestandteil der Reise ist, der bewusst von den Urlaubsreisende gewählt wurde. Eine Änderung durch die Fluggesellschaft oder den Reiseanbieter muss deshalb nicht einfach hingenommen werden. In dem verhandelten Fall wurde auch noch die Abflugzeit um 45 Minuten vorverlegt. Az. 154 C 19092/17

Schreibe einen Kommentar