Ryanair – Entschädigung bei Flugverspätung flug-gast-recht.de

Natürlich können Sie bei einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung Ihre Ansprüche bei Ryanair direkt geltend machen. Die Agbs von Ryanair schreiben sogar zwingend vor, kein Fluggastrecht-Portal zu beauftragen bevor Sie sich nicht selbst an Ryanair gewandt haben. Diese Vorschrift hält aber wohl kaum einer gesetzlichen Prüfung stand. Zudem lehnt Ryanair, so zeigt die Erfahrung viele Geltendmachungen ab, so dass Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt eines unsere vorgeschlagenen Portal wählen sollten. Hier die Seite von Ryanair um Entschädigungen einzufordern: Verspätungen. Oft dauert dieser Vorgang jedoch recht lange und ist mit viel Aufwand verbunden. Deshalb empfiehlt sich im Falle einer Entschädigung für einen verspäteten Flug oder Flugausfall das Einschalten einer Fluggastrecht-Portals. Gute Erfahrungen mit Entschädigung bei Ryanair gibt es von Kunden von flightright.de. Auf jeden Fall ist es wichtig alle vorhandenen Dokumente wie Ticket und Rechnungen bereitzuhalten. Auch sollten Sie möglichst genaue Kenntnisse über die Ursache des Flugproblemes haben. Beschaffen Sie sich wenn möglich sofort Informationen an Startflughafen. Von Vorteil ist es natürlich auch über schriftliche Auskünfte des Bodenpersonals zu verfügen.

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