Entschädigung bei Flugausfall

Abhängig ist der Anspruch auf Entschädigung, von der Zeitspanne die zwischen der Ankündigung auf Flugausfall oder Verlegung und dem von Ihnen gebuchten Abflugtermin liegt.

  • Werden Sie bereits mehr als 2 Wochen vor dem Abflug informiert, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung
  • Werden Sie in einem Zeitraum zwischen 7 bis 14 Tagen darüber informiert, dass Ihr Flug mindestens 2 Stunden früher oder 4 Stunden später als geplant am Ziel ankommen wird, haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung
  • Werden Sie erst 7 Tage oder weniger darüber informiert, dass Ihr Flug mehr als 1 Stunde früher oder 2 Stunden später am Ziel landet, haben Sie ebenfalls Anspruch auf eine Entschädigung

Die hier angegebenen Informationen dienen nur zu Ihrer Orientierung. Nutzen Sie den Service der unten genannten Anbieter und prüfen Sie schnell, kostenlos und unverbindlich, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.

Flightright.de

Streitet notfalls bis vor Gericht für Sie. Niedrige Provision, da die Entschädigung erst bezahlt wird, wenn die Fluggesellschaft die Entschädigung erstattet. Sehr guten Kundenbewertungen. Die Provision von 20-30% wird nur im Erfolgsfall einbehalten.

Wirkaufendeinenflug.de 

Hier wird geprüft wie hoch die Erfolgsaussichten in Ihrem Fall sind und Sie erhalten das Geld bereits nach der Prüfung. Da ein gewisses Risiko für wirkaufendeinenflug besteht, dass die Airline nicht erstattet, ist die Provision höher.

Fairplane.de – Erstreitet auch Entschädigungen bei Problemen mit dem Gepäck

Die Provision bei Fairplane liegt momentan bei ca. 29% (inklusive Mehrwertsteuer). Die Erstattung findet nach erfolgreicher Auseinandersetzung mit der Fluggesellschaft statt. Fairplane bietet eine Versicherung (9,90€/Jahr) die Ihnen auch die Provision erstattet.

Flugrecht.de

Auch Flugrecht bezahlt erst nach erfolgreichen Verhandlungen mit der Airline. Deshalb recht niedrige Provision.

EUflight.de

EUflight trägt nach Prüfung Ihrer Ansprüche das komplette Risiko und zahlt bereits vor Anerkennung der Entschädigung durch die Airline. Deshalb recht hohe Provision.

 

Erstattung bei Flugausfall oder Flugzeitenänderung
Nutzung erlaubt bei Angabe der Quelle: www.flug-gast-recht.de