Keine Übernahme der Kosten durch die Reiserücktrittsversicherung bei Transplantationen

Kann eine Reise nicht angetreten werden weil ein Organtransplantation durchgeführt wird, kann die Reiserücktrittsversicherung die Übernahme der Kosten in bestimmten Fällen verweigern. Falls bereits vor dem Abschluss der Versicherung bekannt war, dass eine Transplantation notwendig ist handelt es sich dabei um eine Therapie einer bestehenden Krankheit.

Schreibe einen Kommentar