Fitness-Studio Nutzung bei schwerem Seegang auf eigenes Risiko

Gut, dieser Beitrag hat nicht viel mit dem Reiserecht von Flugpassagieren zu tun, trotzdem interessant weil er zeigt, dass Gerichte auch bei Reisen die Nutzung des gesunden Menschenverstandes voraussetzen. Eine Kreuzfahrt-Urlauberin hat eine Reederei verklagt, weil sie sich beim Absteigen von einem Laufband im Sportraum eines Kreuzfahrtschiffes verletzte. Die Urlauberin trainierte trotz heftigen Seeganges und es hätte ihr bewusst sein müssen, dass in dieser Situation besondere Vorsicht geboten ist. Die Reederei muss nicht darauf hinweisen, dass in dieser Situation besondere Vorsicht geboten ist.

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