Entschädigung wegen einer Maus im Flugzeug

Kommt es zu einer erheblichen Verspätung bei einer Flugreise, weil die Crew erst eine Maus fangen muss, führt dies zu einem Anspruch auf Entschädigung. Die Airline versuchte im vorliegenden Fall zwar höhere Gewalt geltend zu machen, das Amtsgericht Wedding-Berlin argumentierte aber, dass die Fluggesellschaft durchaus prophylaktische Maßnahmen gegen Mäusebefall in Flugzeugen hätte treffen können. Durch die Suche nach der Maus kam es zu einer so langen Verspätung, dass ein Reisender seinen Anschlussflug verpasste und sein Ziel in der Türkei erst mit einem Tag Verspätung erreichte. Details zu Urteil finden Sie hier: 14 C 376/17

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