Bei geplatztem Reifen eventuell doch keine Entschädigung

Obwohl ein Gericht einem Fluggast Entschädigung wegen eines geplatzten Flugzeugreifen zugesprochen hat, hat dieses Urteil keine Allgemeingültigkeit. Der Fall soll nun neu vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) behandelt werden. Generalanwalt Evgeni Tanchev in Luxemburg, sieht in Metallgegenständen die auf der Rollbahn liegen können, „außergewöhnliche Umständen“ die nicht vorhersehbar sind und somit keinen Entschädigungsanspruch nach sich ziehen. Das Amtsgericht Hannover hat einem Passagier Entschädigung zuerkannt, weil sein Flug Verspätung hatte. Ursache für die Reifenpanne war eine Schraube auf der Landebahn.

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