Bei Flugannullierungen muss auch Provision erstattet werden

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Flugpassagieren gestärkt. Bei Annulierung von Flügen muss die Fluggesellschaft nicht nur den Ticketpreis ersetzen, sondern auch an Buchungsportalen gezahlte Provisionen. Bei dem behandelten Fall ging es um eine Provision in Höhe von 77 Euro, die von der Airline ursprünglich nicht erstattet wurden ist.

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